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Was der Datenschutz für digitale Zahlungen fordert
Die deutsche Wirtschaft wünscht sich den digitalen Euro. Doch was bedeutet die Einführung einer solchen digitalen Form des Bargeldes? Datenschützer geben Hinweise.
Die digitale Form des Euro kommt näher. Der digitale Euro wäre eine digitale Form von „Zentralbankgeld“, das von der Europäischen Zentralbank, zusätzlich zu Bargeld, für den Massenzahlungsverkehr ausgegeben wird.
Der Digitalverband Bitkom begrüßt die Entscheidung der Europäischen Zentralbank, weitere Schritte bei der Einführung eines digitalen Euros zu gehen. In der deutschen Wirtschaft gibt es laut Bitkom-Umfrage einen breiten Wunsch nach der Einführung eines digitalen Euro. 82 Prozent sind der Meinung, die EZB sollte eine solche Währung emittieren, nur 15 Prozent sprechen sich dagegen aus.
Rund die Hälfte (48 Prozent) sieht in der Industrie den Bedarf an einem digitalen und programmierbaren Euro, um Zahlungsprozesse zu automatisieren, etwa bei Machine-to-Machine-Zahlungen (M2M) im Internet of Things (IoT). 56 Prozent sehen Vorteile eines digitalen Euros für Bürgerinnen und Bürger, da diese so auch bei abnehmender Bedeutung von Bargeld direkten Zugang zur Zentralbankwährung hätten.
„Ein digitaler Euro kann die Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität Europas nachhaltig stärken“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Datenschutz und Datensicherheit müssen beim digitalen Euro von Anfang an eine besondere Rolle spielen, denn nur ein digitaler Euro, dem die Menschen vertrauen, wird sich am Markt durchsetzen.“
Digitalisierung des Euro betrifft den Datenschutz
Der digitale Euro soll wie eine digitale Brieftasche funktionieren, die es Menschen und Unternehmen ermöglicht, jederzeit und überall im Euro-Währungsgebiet damit zu bezahlen. Er soll parallel zu nationalen und internationalen privaten Zahlungsmitteln, etwa Karten oder Anwendungen, bestehen, online und offline verfügbar sein und nicht zuletzt Zahlungen und Geldtransfers mit einem hohen Maß an Privatsphäre ermöglichen.
Die Euro-Gruppe stellt jedoch klar, dass man für ein hohes Maß an Privatsphäre sorgen, jedoch gleichzeitig mit anderen politischen Zielen, wie der Verhinderung illegaler Finanzierung oder Geldwäsche, in Einklang stehen muss. Was aber bedeutet das für den Datenschutz, gerade im Unterschied zur Verwendung von Bargeld?
Verbraucherschützer sehen bei dem digitalen Euro nach bisherigem Konzept Vorteile und Nachteile für die Privatsphäre.: „Es ist wichtig, dass der digitale Euro weiter vorangetrieben wird. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen ein überall einsetzbares, einfaches und kostenloses Zahlungsmittel, das ihre Privatsphäre schützt“, so Ramona Pop, Vorständin des vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.). „Die Menschen müssen beim digitalen Bezahlen unabhängiger werden von kommerziellen Interessen einer Handvoll internationaler Konzerne. Es fehlt weiterhin an einer europäischen Zahlungslösung, die Verbraucherinnen und Verbraucher – genauso wie das Bargeld – problemlos in der gesamten Eurozone einsetzen können. Der digitale Euro kann dies liefern und den Zahlungsverkehr damit auf eine neue Stufe heben“.
Doch die Verbraucherschützerin nennt auch ein „Aber“: „Beim Schutz der Privatsphäre muss die EU nachbessern. Der digitale Euro muss für Offline-Zahlungen, genau wie das Bargeld, Anonymität beim Bezahlen bieten. Online-Zahlungen sollten ein deutlich höheres Privatsphäre-Niveau bieten als heute üblich. Hierbei sind besonders der EU-Rat und das EU-Parlament gefragt“.
Christine Lagarde, Präsidentin der EZB (Europäische Zentralbank), hält den Datenschutz jedoch für gewährleistet: „Wir sehen einen digitalen Euro als eine digitale Form von Bargeld, mit der sämtliche digitalen Zahlungen kostenlos möglich sind und die die höchsten Datenschutzstandards erfüllt. Ein digitaler Euro würde parallel zum physischen Bargeld bestehen, das stets verfügbar sein wird, sodass niemand zurückgelassen wird.“ Der Datenschutz wäre demnach beim digitalen Euro eine Priorität. Das Eurosystem hätte keinen Zugriff auf personenbezogene Daten und könnte anhand von Zahlungsinformationen auch keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen. Der digitale Euro würde auch bei Offline-Zahlungen einen dem Bargeld vergleichbaren Datenschutz bieten.
Wie sehen dies die Datenschutzaufsichtsbehörden? Und was kann man daraus für den Datenschutz bei digitalen Zahlungen lernen?
Mehr Datenschutz bei digitalen Zahlungen
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben sich zu der vorgeschlagenen Verordnung über den digitalen Euro als digitale Währung der Zentralbank zu Wort gemeldet. Hierzu einige Beispiele:
Die stellvertretende Vorsitzende des EDSA, Irene Loizidou Nicolaidou, erklärte: „Ein hoher Datenschutzstandard ist entscheidend, um das Vertrauen der Bürger in diese neue digitale Währung zu gewinnen.“
Gemäß der vorgeschlagenen Verordnung können die EZB und die nationalen Zentralbanken jedoch eine zentrale Zugangsstelle einrichten, um zu überprüfen, ob die von jedem Nutzer gehaltene Menge an digitalen Euro den zulässigen Höchstbetrag, die sogenannte Haltegrenze, nicht überschreitet.
Diese Überprüfung wird durch die Verarbeitung der Kennungen der Nutzer des digitalen Euro und der damit verbundenen Haltegrenzen erfolgen. Deshalb fordern der EDSA und der EDSB Klarstellungen zur Verarbeitung dieser Kennungen. Darüber hinaus empfehlen der EDSA und der EDSB zu bewerten, ob die zentrale Zugangsstelle notwendig und verhältnismäßig ist, und betonen, dass technische Maßnahmen, die eine dezentrale Speicherung dieser Kennungen ermöglichen, als Alternative möglich sind.
Darüber hinaus empfehlen der EDSA und der EDSB nachdrücklich die Einführung einer „Datenschutzschwelle“ für Online-Transaktionen, bei denen weder Offline- noch Online-Transaktionen mit geringem Wert zum Zwecke der Geldwäschebekämpfung (AML, Anti-Money Laundering) und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CFT, Countering the Financing of Terrorism) verfolgt werden.
Es zeigt sich: Neue Formen des digitalen Bezahlens werden sich erfahrungsgemäß nur dann etablieren können, wenn das Vertrauen darin hoch ist. Entscheidend hierfür ist der Datenschutz. Dazu gehören Möglichkeiten einer anonymen Bezahlung und eine Begrenzung der Überwachung der Zahlungsströme.
Das gilt nicht nur für einen digitalen Euro. Bereits 2011 hatten die Datenschutzaufsichtsbehörden generell gefordert (PDF): Anonymes elektronisches Bezahlen muss möglich bleiben! Diese Forderung ist auch heute noch aktuell.