Datenschutz und Verbraucherdaten: zwei Beispiele für den Datenmissbrauch

Firmen fragen häufig, wie wertvoll ihre Daten sind. Verbraucher ahnen nicht, dass ihre Daten auch gegen ihre Interessen verwendet werden. Zwei Beispiele.

Wer weiß denn, warum Unternehmen diese Fragen stellen, wie wertvoll die Daten sind oder an wen sie weitergegeben  werden? Welcher Verbraucher ahnt, wie seine Daten auch gegen seine Interessen verwendet werden  können? Dazu zwei durchaus realistische Beispiele: Frau  Zahn möchte bei einem Versandhändler eine Uhr kaufen, doch diese „ist leider nicht lieferbar“. Der Händler verschweigt Frau Zahn, dass sie die Uhr bekommen könnte, wenn sie woanders wohnen würde. Er stuft die Bonität  von Kunden mit Hilfe von Geoscoring ein. Im Prinzip hängt die Einstufung davon ab, in welcher Straße man wohnt. Das Wohnumfeld von Frau Zahn ist scheinbar  nicht wohlhabend genug, um ihr die Uhr zu liefern.

Der Einzelhandel möchte das Kaufverhalten seiner Kunden  möglichst genau kennen, um Produktpalette und  Werbung zu optimieren. Dafür gibt es elektronische Rabattkarten. Sagen wir, Herr Ohl nutzt seine Karte auch, um Getränke für Feiern in seinem  Betrieb zu kaufen. Eines Tages will er eine Lebensversicherung  abschließen. Die Versicherung lehnt ab. Warum?  Was Herr Ohl nicht ahnt: Die Versicherung hat Zugang  zu seinen Kaufdaten und stuft ihn, ob der gekauften Alkoholmenge, als Alkoholiker ein, dem man natürlich keine  Lebensversicherung anbietet. Diese Fehleinstufung  ist für Herrn Ohl katastrophal – besonders, wenn andere Versicherungen die gleichen Daten nutzen. 

Natürlich dürfen – vielmehr müssen – Geschäftsentscheidungen  aufgrund unvollständiger Daten und anhand  statistischer Zusammenhänge getroffen werden. Doch müssten Kunden fair und transparent behandelt werden, zum Beispiel, indem sie erfahren, auf welcher  Datenbasis eine sie betreffende Entscheidung gefällt  wurde. Ohne Nachteile müssten sie einer Speicherung oder Nutzung ihrer Daten widersprechen sowie Änderung  oder Löschung unrichtiger oder veralteter Daten verlangen können. Eine aktuelle und korrekte Datenbasis  nützt auch den Unternehmen.

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Ohne entsprechende Regeln gerät die Business-Intelligence (BI) -Branche in Verruf. Schon jetzt verliert sie das Vertrauen der Verbraucher.  Laut einer Allensbach-Umfrage von 2007 verzichten bereits 31 Prozent explizit deshalb auf Einkäufe im Web, weil sie um den Schutz ihrer persönlichen Daten fürchten. Deshalb müssen Kunden erfahren, wer was über sie  speichert und wie diese Informationen genutzt werden. Es muss zur Pflicht werden, die unberechtigte Weitergabe persönlicher Daten wirksam zu verhindern. Warum  können Mitarbeiter von Callcentern schwunghaft mit Adressendaten handeln, sogar mit Kontonummern?  

Doch nur, weil weder Callcenter noch Auftraggeber einen  ökonomischen Grund haben, die Datenweitergabe zu  unterbinden. Nicht sie haben den Schaden, sondern jene  Menschen, deren persönliche Daten missbraucht werden. Effektive Kontrollen und Sanktionen sind überfällig!  Auch aufgrund der offenbar hohen Bereitschaft ansonsten  ehrbarer Kaufleute, diese Geschäftschance auszunutzen.  Denn ohne entsprechende Nachfrage gäbe es keinen Datenklau. Persönliche Daten sind kostbar. Die Wirtschaft  weiß längst: „Data Mining is Gold Mining!“ – Verbraucher  und Gesetzgeber lernen das erst allmählich. 

Das Bundesverfassungsgericht beschrieb 1983 in seinem  Urteil zur Volkszählung das Grundrecht auf informationelle  Selbstbestimmung. Deutschland war damals  weltweit ein Vorreiter des Datenschutzes. Seitdem haben sich Informationstechnik und Wirtschaft sehr  weiterentwickelt, der Schutz persönlicher Daten in Deutschland dagegen kaum. Und der Rest der Welt holt  auf – beim Datenschutz. 

Den Verbrauchern von heute droht keine Vertreibung.  Doch was ihre Daten angeht, werden die Verbraucher von  der Wirtschaft noch genauso ausgebeutet, wie einst die  Eingeborenen von ihren Entdeckern. Ist die Kolonialzeit ein Vorbild für das Online-Zeitalter? Wenn nicht, brauchen wir einen zeitgemäß verbesserten Datenschutz. Aus aktuellem Anlass ist die Politik auf dem Datenschutzgipfel im September 2008 einige zögerliche Schritte in diese  Richtung gegangen.

Weitere Schritte müssen folgen, damit die BI-Wirtschaft das Vertrauen der Verbraucher  zurückgewinnen kann. Verbesserter Datenschutz  stärkt Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit. Bekanntlich saugen Google und Co. die Daten ihrer Nutzer auf wie Schwämme. In dem Maße, in dem die Verbraucher verstehen, wie man ihre Daten tatsächlich nutzt, wird ein effektiver und von unabhängigen Instanzen kontrollierter Datenschutz zu einem Wettbewerbsvorteil in  der ganzen BI-Branche.

Über den Autor:

Stefan Lucks beschäftigt sich seit langem mit Kryptografie, Informations- und Kommunikationssicherheit. Unter anderem war er verantwortlich für die Untersuchung von Sicherheitsfragen in der interdisziplinären Mobile Business Research Group der Universität Mannheim. Seit 2007 ist Lucks Professor für Mediensicherheit an der Bauhaus-Universität Weimar.

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