Haftungsbeschränkung
Was ist die Haftungsbeschränkung?
Die Haftungsbeschränkung wird auch als Haftungsklausel oder Haftungsausschluss bezeichnet. Sie ist die Bezeichnung für den Bereich eines Vertrags, der den Schadensersatz zwischen den Vertragspartner regelt.
Juristisch gesehen, besteht eine Haftung, wenn eine zugesagte Leistung nicht erbracht wird oder erbracht werden kann. Da praktisch in allen Geschäftsverträgen solche Risiken bestehen, werden immer wieder Haftungsbeschränkungen eingefügt. So bleiben die Risiken kalkulierbar.
Auch in der IT werden Verträge in der Regel um Haftungsbeschränkungen erweitert, dazu zählen Vertriebsvereinbarungen, Verträge über Software-Lizenzen oder Service Level Agreements (SLAs). Bei zum Beispiel einem Software-Vertrag ist die Haftungsbeschränkung einer der wichtigsten Teile des Vertrages, da sie den Schadensersatz begrenzt, den eine Seite von der anderen einfordern kann. Wenn beispielsweise eine Software nicht funktioniert und einem Unternehmen im Ergebnis deswegen Kosten entstehen, verhindert die Haftungsbeschränkung meist, dass die betroffene Firma ihren gesamten Schaden ersetzt bekommt. Sie greift ebenso bei Fahrlässigkeit, die eher vorhersehbar sind.
Es ist deswegen besonders wichtig, diesen Teil eines Vertrages genau zu studieren und gegebenenfalls die Bedingungen genauer zu verhandeln. In Regel begünstigt die Haftungsbeschränkung nämlich einseitig nur eine Partei, meist den Hersteller oder Verkäufer des Produktes. Die Deckungssumme sollte genau festgelegt sein, außerdem muss die Haftungsbeschränkung rechtlich korrekt formuliert sein.