Definition

Bundesdatenschutzbeauftragter (BfDI)

Der Bundesdatenschutzbeauftragte oder genauer der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat als Aufsichtsbehörde auf Ebene des Bundes eine besondere Rolle bei der Durchsetzung des Datenschutzrechts. In Ausübung seines Amtes ist der BfDI unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird vom Bundestag gewählt. Hierfür ist mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder des Bundestages erforderlich. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, es ist eine einmalige Wiederwahl zulässig.

Zu den wichtigen Aufgaben des BfDI zählt auch die Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit über Vorschriften und Risiken in Sachen Datenschutz, insbesondere im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Zudem kümmert sich die oder der BfDI um die Durchsetzung der DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz. Hierfür können auch Untersuchungen und Kontrollen durchgeführt werden. Im Zuge dessen können auch Sanktionen oder Maßnahmen verhängt werden. So hat der Bundesbeauftragte beispielsweise die Datenschutzaufsicht über die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen. Der BfDI kontrolliert aber auch bestimmte Träger der sozialen Sicherung, zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder auch die gesetzlichen Krankenkassen.

Darüber hinaus gehört die Beratung des Deutschen Bundestages, des Bundesrats, der Bundesregierung und anderer Einrichtung über Maßnahmen zum Datenschutz zu den Aufgaben des BfDI. Die Tätigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten umfasst auch die Kooperation und die Zusammenarbeit mit anderen Datenschutzbehörden in Deutschland sowie auf europäischer Ebene. Einmal im Jahr gibt der BfDI einen Tätigkeitsbericht heraus, in dem der Bundesbeauftragte über seine Arbeit informiert. Das gilt dann auch beispielsweise für die verhängten Sanktionen und Maßnahmen.

Diese Definition wurde zuletzt im Juni 2020 aktualisiert

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